
60 Tauben sind zu viel
Im Wohngebiet führt Taubenhaltung manchmal zu unzumutbaren Belästigungen Gegen kleine Hobbys von Grundstückseigentümern kann niemand etwas einwenden. Wenn sich allerdings das „kleine“ Hobby zur Belästigung für die Nachbarn auswächst, dann müssen immer wieder die Behörden und die Gerichte einschreiten. So war es auch bei einem Brieftaubenfreund in der Pfalz. Er hielt in zwei Volieren insgesamt […]