Wenn der Mieter zum „Schließer“ wird
In vielen Wohnanlagen wird streng darauf geachtet, dass nachts die Eingangstüren geschlossen sind. So sollen Diebe und andere unangemeldete Gäste abgehalten werden. Der FallEin Eigentümer in Köln hatte den „Schließdienst“ per Hausordnung den Erdgeschossbewohnern zugewiesen. Sie müssten im Winter spätestens um 21 Uhr und im Sommer spätestens um 22 Uhr absperren. Das UrteilDas Amtsgericht Köln […]