Trödel als Kündigungsgrund
Mieter hatte allerhand Gerümpel in und vor einem Haus gelagert Wenn ein Mieter eine größere Menge Gerümpel ansammelt, dann reicht das alleine noch nicht zwingend für eine fristlose Kündigung. Erst beim Vorliegen einer erheblichen Belästigung der Nachbarn oder bei einer konkreten Gefährdungslage ist das möglich. (Amtsgericht Gießen, Aktenzeichen 39 C 114/20) Das Urteil im Detail […]