Frei wohnen kann den Fiskus reizen
Der FallEin Arbeitgeber vermietete Wohnraum an seine Mitarbeiter. Dabei hatte alles seine Ordnung, denn ein öffentlich bestellter Gutachter ermittelte eine ortsübliche Miete, die dann auch bezahlt werden musste. Anders war es jedoch bei den Nebenkosten für Versicherungen, Grundsteuer und Straßenreinigung. Diese wurden nicht abgerechnet. Eine Prüferin des Finanzamtes sah hierin einen nachträglich zu versteuernden geldwerten […]