Rechtstipp: Verspätete Müllabfuhr – keine Gebührenermäßigung für Grundbesitzer
Wer als Bürger Gebühren für kommunale Dienstleistungen bezahlt, der hat auch einen Anspruch darauf, dass diese Leistungen im vereinbarten Umfang erbracht werden. Allerdings sollte man nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS nicht gleich bei kurzfristigen, geringfügigen Aussetzern der Dienstleistung mit einer Ermäßigung rechnen. Der Fall: Ein Grundstückseigentümer zahlte jährlich 164 Euro für […]