„Offensichtlich günstiger“
Steuerzahler dürfen im Ausnahmefall längere Arbeitswege wählen Ein Arbeitnehmer muss normalerweise bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz die kürzeste Strecke wählen, wenn er die steuerliche Entfernungspauschale geltend machen will. Ausnahmen können nur dann geltend gemacht werden, wenn eine andere (längere) Verbindung „offensichtlich verkehrsgünstiger“ ist. Das Urteil im Detail Der Fall: Ein Steuerzahler gab in seiner […]