Kein Untermieter da
Trotzdem war nach Meinung des Gerichts ein Werbungskostenabzug möglich Es gibt auch Menschen, die Räume innerhalb der eigenen Wohnung untervermieten. Wenn diese Tätigkeit grundsätzlich auf längere Zeit angelegt ist, dann dürfen bei einem vorübergehenden Leerstand auch Werbungskosten geltend gemacht werden. Hier das Urteil im Detail: Der Fall: Ein Steuerpflichtiger vermietete vier von sechs Räumen seiner […]