Fiskus: Vermieter konnte größere Reparaturen an der Mietwohnung nicht sofort absetzen.
Jahrelanger Gebrauch: Renovierungsarbeiten, mit denen Schäden aus dem jahrelangen, vertragsgemäßen Gebrauch einer vermieteten Immobilie beseitigt werden, gelten als anschaffungsnahe Herstellungskosten – und nicht als sofort abziehbare Erhaltungsaufwendungen. So hat es die höchstrichterliche Finanzrechtsprechung entschieden. (Bundesfinanzhof, Aktenzeichen IX R 41/17) Urteil im Detail Der Fall: Eheleute hatten für 60.000 Euro eine vermietete Wohnung gekauft. Kurz nach […]