Rechtstipp: Keine Beschlussfähigkeit, wenn ein Eigentümer die Versammlung verläßt!
Einer ging weg… …und schon war die Eigentümerversammlung beschlussunfähig. Es ist gesetzlich genau festgelegt, wie viele Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft (bzw. Anteile) anwesend sein müssen, damit Beschlüsse gefasst werden können. In der Regel wird das zu Beginn der Sitzung festgestellt und bleibt bis zu deren Ende so. Doch im konkreten Fall verließ ein Mitglied die laufende […]