
Professor scheiterte mit seinem Steuersparmodell
Da ist Vater Staat ganz fürsorglich: Wenn Kinder die Immobilie ihrer Eltern erben, will er sie dabei nicht über Gebühr belasten. Zumindest dann nicht, wenn die Erben Wohnung oder Haus selbst nutzen. Bis zu einer Wohnfläche von 200 Quadratmetern fällt dann keine Erbschaftssteuer an. Deutlich komplizierter wird es nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern […]