Vorsicht bei alten Bäumen!
Beklagter hatte 100-jährige Linden des Nachbarn zurückstutzen lassen Wenn allzu üppig wuchernde Grünpflanzen an der Grenze des einen Grundstücks eine erhebliche Belästigung für das Nachbargrundstück darstellen, dann muss der Eigentümer Abhilfe schaffen. Tut er das nachhaltig nicht, kann sogar der Nachbar eine Beschneidung in die Wege leiten. Besonders vorsichtig sollte er aber immer dann sein, […]