Streit um Werbungskostenabzug
Wer eine Immobilie vermieten oder verpachten will, der kann auch schon im Vorfeld Werbungskosten geltend machen – zumindest für die Ausgaben, die nötig sind, um das Objekt zu finanzieren und in einen vermietungsfähigen Zustand zu bringen. Auch längere Zeiten ohne Baumaßnahmen sind dabei durchaus vorstellbar.