Kein Baum im dritten Stock!
In der Loggia einer Mietwohnung kann das verboten werden Manch ein Naturliebhaber mag es bedauern, dass er in seiner Mietwohnung nicht über einen Garten verfügt. Der Versuch, stattdessen die vorhandene Loggia zu einem grünen Paradies umzufunktionieren, ist jedoch nicht immer rechtens. So wurde es einem Mieter auferlegt, ein allzu stark gewachsenes Bergahorn wieder zu entfernen. […]