Rechtstipp: Der Mieter muss nicht für die Gartenpflege eines „Grünen Daches“ aufkommen
Der Mieterin einer Wohnung wurden im Zuge der Nebenkostenabrechnung 35,39 Euro für die Gartenpflege in Rechnung gestellt. Das ist normalerweise gar nicht so ungewöhnlich, denn diese Umlage ist unter bestimmten Umständen durchaus erlaubt. Die Besonderheit hier: Der Garten befand sich auf dem Dach des Hauses. Die Mieterin war der Meinung, sie müsse sich daran nicht […]