Mieter muss mit rutschigem Treppenhaus rechnen
Bohnerwachs, Schmierseife und Co. – grundsätzlich muss ein Hauseigentümer aufpassen, dass seinen Mietern nichts Schlimmes im Treppenhaus passiert. Im Juristendeutsch heißt das, die Verkehrssicherungspflicht beachten.