Scheidungsfolgen
Im Rahmen eines Scheidungsverfahrens kommt es immer wieder vor, dass ein Immobilienvermögen bewertet werden muss, um eventuelle Ansprüche des einen Partners gegen den anderen einschätzen zu können. Dafür fallen unter Umständen Gutachterkosten an, die aber nicht automatisch steuerlich geltend gemacht werden können.