Schwere Mängel: Kann man vom Kauf einer Immobilie zurücktreten?
Man kann vom Käufer einer Immobilie nicht erwarten, dass er sich vor Vertragsabschluss nach allen nur irgendwie denkbaren Mängeln oder Fehlern des Objekts erkundigt. Er muss sich nach Auskunft des Infodienstes Recht und Steuern der LBS darauf verlassen dürfen, auf schwerwiegende, nicht sofort erkennbare Fehler hingewiesen zu werden. Geschieht das nicht, kann der Käufer den […]