Vorsicht an der Grundstücksgrenze
Eigenmächtige Zaun-Neubauten können zum Problem werden Wer eine jahrelang allseits akzeptierte Grenzlösung zwischen zwei Grundstücken unvermittelt und eigenmächtig verändert, der muss mit rechtlichen Schwierigkeiten rechnen. (Bundesgerichtshof, Aktenzeichen V ZR 42/17) Der Fall: Die Grundstücke zweier Nachbarn waren durch einen Maschendrahtzaun mit einer Höhe von 65 bis 107 Zentimetern als gemeinsame Grenzeinrichtung getrennt. Doch dann errichteten […]