Nur die Teilungserklärung zählt, meint das Landgericht Dortmund
Was zählt? Die Teilungserklärung ist maßgeblich und nicht andere Urkunden Für eine Eigentümergemeinschaft gibt es ein maßgebliches, grundlegendes Dokument – und das ist die Teilungserklärung. In ihr legen die Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt fest, wie das Eigentum an einem Grundstück aufgeteilt wird. In einem Zivilprozess hatte eine Partei auf eine andere, bei einem Notar hinterlegte […]