Recht auf Auftragserfüllung
Eine Handwerksfirma muss bei Arbeiten den Mindeststandard der allgemein anerkannten Regeln der Technik einhalten und schuldet es dem Auftraggeber auch, dass der vertraglich vereinbarte Erfolg im sinne einer ordnungsgemäßen Auftragserfüllung eintritt. Darauf dürfen sich Immobilieneigentümer verlassen. Der Fall In den Keller einer Immobilie drang Wasser ein. Das wollte der Eigentümer unterbinden, weil es nicht nur […]