Ein Gerüst ist ein Gerüst ist ein Gerüst
Vorrichtung kann nicht als zweiter Rettungsweg gelten Die Idee war durchaus einfallsreich. Ein für die Verkehrssicherheit einer Immobilie Verantwortlicher bezeichnete das gerade am Objekt angebrachte Baugerüst in Ermangelung anderer Fluchtmöglichkeiten als den gesetzlich vorgeschriebenen zweiten Rettungsweg. Durch zwei Gerichtsinstanzen hindurch wurde geprüft, ob das überhaupt möglich und erlaubt ist. Das Ergebnis lautete: Nein. Die Behauptung […]