Sind Touristen Untermieter?
Ständig wechselnde Touristen fallen laut BGH nicht unter diese Kategorie Eine offizielle Erlaubnis vom Wohnungseigentümer zur Untervermietung seiner Wohnung ist kein Freibrief für jedwede Art der Nutzung. In aller Regel sind damit nämlich längerfristige Nutzungen gemeint. Kommt also ein Mieter auf die Idee, seine Wohnung tage- oder wochenweise Touristen zur Verfügung stellen, dann sollte er […]